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Embryonen - Ersatzteillager des Menschen
Bischöfe warnen vor Designer Babys
08.06.2006 09:53 Uhr
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Archiv: Stammzelle eines Menschen
© pte
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Bern/Schweiz - Die Instrumentalisierung menschlicher Embryonen als "Ersatzteillager" macht sie zu einer reinen Handelsware, die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) verurteilt deshalb die Züchtung menschlicher Embryonen zur Heilung anderer Menschen. Sie fordert ein Verbot dieser "menschenunwürdigen Praxis".
Der Fall eines Genfer "Design-Babys" hat in der Schweiz die Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik (PID) neu angefacht. Das Mädchen Elodie wurde in vitro gezeugt, um als Knochenmarkspenderin ihrem kranken Bruder zu helfen. Der Embryo wurde in einer Brüsseler Universitätsklinik selektioniert und der Mutter eingepflanzt. Ein solcher Vorgang ist in der Schweiz verboten. Im vergangenen Januar diente das Mädchen als Spenderin für ihren Bruder.
Die Bioethik-Kommission bekundete Verständnis für den Wunsch von Eltern, ihrem todkranken Kind um jeden Preis helfen zu wollen. Sie erinnert aber daran, dass es nicht das Recht des Menschen sei, menschliche Embryonen einzig zur Lebensrettung zu züchten. Spender-Embryonen, die nicht den medizinischen Anforderungen genügten, würden getötet. Diese Form der Eugenik sei menschenunwürdig und ein beschämender Selektionsprozess.
Die Bioethik-Kommission warnt zudem davor, dass bei einer Einführung dieser Praxis Kinder nur zum Zweck, menschliches Leben zu retten, gezeugt würden. Niemand könne garantieren, dass sie Liebe und Zuneigung nach Erfüllung ihrer Funktion als Spender erfahren werden. Familien, die ihr Kind heilen wollen, dürften nur die Hilfe eines bereits lebenden Spenders in Anspruch nehmen. Dafür schlägt die Bioethik- Kommission den Ausbau eines zentralen Spenderregisters vor, um die Wartezeiten massiv zu verkürzen.
Die Interessen der Forschung dürften nie über das Prinzip der menschlichen Würde gestellt werden, betonte die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Der neue Schweizer Entwurf zum Verfassungsartikel über die Humanforschung nehme eine Position ein, in der der Schutz der Persönlichkeit und die Forschungsfreiheit fälschlicherweise als gleichwertige "Gegenspieler" gewertet werden. Die menschliche Würde müsse aber immer bedingungslosen Vorrang haben.
Die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz verfolgt die Forschung in der Biotechnik und Humanmedizin und liefert den Schweizer Bischöfen Entscheidungsgrundlagen. Ziel ist es, einen gesellschaftlichen Konsens in komplexen ethischen Fragen, insbesondere der Gen- und Stammzellenforschung, zu finden und Antworten für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Leben zu liefern. Der Kommission gehören zwölf Vertreter aus den Bereichen Theologie, Ethik, Medizin, Recht und Politik an. Die Kommission wurde 2002 in Fribourg gegründet.
(JB)
Quelle:
kathpress
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