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Hehler der Himmelsscheibe verurteilt
28.09.2005 10:24 Uhr
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Aufnahme der Himmelsscheibe von der Staatsanwaltschaft Zürich, direkt nach der Verhaftung der Räuber
© StA Zürich
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Halle / Deutschland - Am Montag, dem 26.09.2005 hat das Landesgericht Halle, in einem Berufungsprozess, die im Jahre 2003 ausgesprochene Bewährungsstrafe, der beiden Nebra–Himmelsscheiben-Hehler Hildegard Burri-Bayer und Reinhold Stieber bestätigt.
"Es ist ganz klar, dass sich die beiden Angeklagten der Hehlerei schuldig gemacht haben. Das Gericht hegt weder Zweifel an der Schuld der beiden Täter, noch an der Echtheit der Himmelscheibe", bekundete der Vorsitzende, Richter Torsten Gester.
In der ersten Instanz des Prozesses hatte die 46jährige eine Bewährungsstrafe von einem Jahr bekommen, während ihr 66jähriger Komplize mit sechs Monaten davonkam. Obendrein wurden beide verpflichtet, jeweils 150 Stunden Gemeinnützige Arbeit abzuleisten oder 1500 Euro an die Staatskasse zu entrichten.
Die Himmelsscheibe von Nebra gilt nach wie vor als archäologische Sensation und als eine der ältesten Abbildung des Nachthimmels.
Die 32 Zentimeter große Scheibe wurde 1999 von Henry Westphal und Mario Renner, zwei Raubgräbern, entdeckt, die das Kunstwerk zunächst für einen Eimerdeckel hielten und erst später deren Wert erkannten.
Bis 2001 wechselte die Himmelscheibe mehrfach ihren Besitzer, bis sie schließlich von den Reinhold Stieber und Hildegard Burri-Bayer für 700.000 DM auf dem Schwarzmarkt angeboten wurde. Auf Anraten des Kultus- und des Innenministeriums nahm der Archäologe Harald Meller Kontakt zu den beiden Hehlern auf. Bei der fingierten Verkaufsaktion in Basel konnten die Betrüger entlarvt und dingfest gemacht werden
Sowohl das Landesamt für Archäologie in Sachsen-Anhalt, als auch der an der Festnahme beteiligte Archäologe Harald Meller sind sehr über das Urteil erfreut und hoffen, dass es eine Abschreckung für andere Hehler und Grabräuber ist.
"Der Fall zeigt, dass der Handel mit illegal erworbenen archäologischen Funden kein Kavaliersdelikt ist und die Grabräuberei, ebenso wie die Hehler bestraft werden", so Harald Meller
Trotz der Versuche der Verteidigung, die Echtheit der Scheibe in Frage zu stellen und so den Vorwurf der Hehlerei aufzuheben, hat das Gericht durch zahlreiche fachkundige Aussagen von Wissenschaftlern, sowohl die Echtheit der Scheibe, als auch deren Fundort bestätigt.
(MF)
Quelle:
www.paranews.net
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