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Rael-Führer ist im Wallis nicht willkommen
Aufenthaltsgenehmigung wurde abgelehnt
20.02.2007 09:40 Uhr
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Rael, der Guru der Rael Bewegung, gegründet 1973.
© rael
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Miége/ Schweiz – Dem zurzeit im Schweizer Wallis lebenden Sektenführer der "Raelianer", Claude Vorilhon – genannt Rael –, wurde jetzt von den Behörden die Aufenthaltsgenehmigung verweigert.
Wie "Mzbern.ch" berichtet, begründete die zuständige Dienststelle für Zivilstandswesen und Fremdenkontrolle (DFZ) ihre Entscheidung mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung in der Schweiz:
Rael predige die völlige sexuelle Freiheit und damit verbunden eine aktive Sexualerziehung der Kinder. Diese Lehren könnten bei Rael-Anhängern zu pädophilen Akten führen, die vom Schweizer Rechtssystem streng geahndet würden. Zudem predige die Bewegung das Klonen von Menschen, was in der Schweiz ausdrücklich verboten sei.
Jetzt, so ein Sprecher, bereite ein Anwalt den Widerspruch gegen den Entscheid vor und berufe sich auf das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Personenfreizügigkeit. Die Verweigerung beruhe auf Vorurteilen und der einzige Grund für die Verweigerung der Bewilligung sei die Intoleranz gegen religiöse Minderheiten.
(AM)
Quelle:
mzbern.ch
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