
Werbung
|

|


'Monster-Hai' vor Sydney gesichtet
Tier angeblich über 4 Meter lang
09.02.2007 09:36 Uhr
|

Der Megalodon war etwa doppelt so groß wie der Weiße Hai.
© A. Müller
|
|
|
Sydney/ Australien - Am La Perouse Beach bei Botany Bay wurde am 7. Februar ein riesiger Hai gesichtet. Weitere Meldungen, so berichtet der "New Zealand Herald", kamen kurze Zeit später aus dem nahe gelegenen Bondi, woraufhin sogleich die Strände gesperrt wurden.
Bereits zuvor gab es immer wieder Berichte über einen "Monster-Hai", der bereits Pelikane und Hunde gefressen haben soll. Augenzeuge Brian Mangan hat den riesigen Hai beim Fischen nur 200 Meter von Strand entfernt gesehen: "Es war ein sehr großer Hai, etwa von der Größe eines mehrsitzigen Motorbootes oder sogar größer - also mehr als vier Meter lang."
Damit weist der gesichtete Hai in etwa die durchschnittliche Größe sogeannter Weißer Haie auf. Damit ist er noch deutlich kleiner, als der sogenannte Megalodon, über den einige Touristen bereits spekuliert hatten.
Der Megalodon war der größte Hai der Erdgeschichte und erreichte gewöhnlich Längen von bis zu 16 Metern. Megalodon lebte vor 5 bis 1,6 Millionen Jahren und gilt als seit langer Zeit ausgestorben. Immer wieder gab es jedoch Berichte, wonach auch derartig große Haie, also eventuell lebende Megalodons, noch in der Neuzeit gesichtet worden sein sollen - und dies gerade im Pazifikraum. Im Gegensatz zum berühmten Quastenflosser und Riesentintenfisch gibt es bisher keine zweifelsfreien Beweise für noch lebende Megalodons. Die meisten Wissenschaftler halten darum auch derartige Berichte entweder für Seemannsgarn oder für Verwechselungen mit Wal- oder Riesenhaien.
(AM)
Quelle:
nzherald.co.nz / cryptomundo.com / wikipedia.de
>>> diesen Beitrag einem Freund per eMail empfehlen <<<
Weitere News aus der Kategorie Kryptozoologie |

Suche in unserem Archiv oder im Web:

|
Veröffentlichung und Weitergabe, auch auszugsweise, bei Newsbeiträgen unter Angabe der Quelle (www.paranews.net) mit Hyperlink zu www.paranews.net nur zu nicht kommerziellen Zwecke gestattet.
Bilder, Artikel, Dokumentationen, Interviews, u.a. dürfen nur nach vorher schriftlich erteilter Genehmigung durch den Verlag veröffentlicht oder vervielfältigt werden.
Alle Rechte vorbehalten. |
|
|
|

|