
Werbung
|

|


Patientenverfügung in Österreich
Kirche mahnt: Keine Sterbeversicherung
09.06.2006 09:26 Uhr
|

Archiv: Schädel
© public Domain
|
|
|
Wien/Österreich - Der Dachverband "Hospiz Österreich" und die Caritas arbeiten mit dem Gesundheitsministerium und dem Justizministerium an der Vorbereitung einer gemeinsamen Informationskampagne zur "Patientenverfügung" und der Herausgabe eines einheitlich abgestimmten Formulars. Bei einem Treffen am Donnerstag im Gesundheitsministerium hat die Notariatskammer entschieden, sich am Formular zu beteiligen. Auch die Vertreterin der Österreichischen Ärztekammer zeigte sich an der Zusammenarbeit sehr interessiert. Eine Patientenverfügung sei aber keine "Sterbeversicherung", denn letztlich liege Leben und Sterben in Gottes Hand und es gibt dafür keinen "Garantieschein", der einzufordern wäre, so Sr. Hildegard Teuschl vom Dachverband "Hospiz Österreich" im Gespräch mit "Kathpress".
Vieles kann und soll ein Mensch für die letzte Lebensphase regeln, sagte Sr. Teuschl. Wichtig sei, dass mit den Angehörigen darüber zu einem Zeitpunkt gesprochen wird, wo der Tod noch nicht vor der Tür steht. Um für den Fall Vorsorge zu treffen, dass der Patient nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden, besteht die Möglichkeit, eine schriftliche Patientenverfügung zu errichten. Die "Patientenverfügung" wurde in Österreich in einem Gesetz geregelt, das seit 1. Juni in Kraft ist.
Die moderne Medizin und Technik erlaube in vielen Fällen eine wesentliche Lebensverlängerung, nicht immer sei damit auch eine Verbesserung der Lebensqualität verbunden. Heute seien viele Krankheiten behandelbar, die früher zu einem raschen Tod geführt haben. Dadurch habe sich auch "ein Raum für neue Entscheidungsund Gestaltungsspielräume" eröffnet. Viele Menschen fühlten sich durch die Möglichkeiten der Medizin zur Verlängerung des Lebens verunsichert: "Sie wünschen sich Lebensqualität bis zuletzt, Würde und Respektierung ihres Willens, Schmerzbekämpfung und Symptomkontrolle, aber keine Verlängerung des Sterbeprozesses".
Die Patientenverfügung sei eine besondere Form, das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung auszuüben. Dieses Recht zu respektieren, seien Ärzte und Behandlungsteams durch das neue Gesetz nun ausdrücklich aufgefordert und verpflichtet.
Darum werde als nächster Schritt in Zusammenarbeit von "Hospiz Österreich" mit der Patientenanwaltschaft und dem Gesundheitsministerium sowie dem Justizministerium ein breiter Informationsprozess in allen Bundesländern eingeleitet, betonte Sr. Teuschl: Für Ärzte und Pflegeteams, für Sozial- und Rechtsberater und schließlich für alle jene Menschen, die sich mit der Endlichkeit ihres Lebens auseinander setzen wollen.
(JB)
Quelle:
kathpress
>>> diesen Beitrag einem Freund per eMail empfehlen <<<
Weitere News aus der Kategorie Religion-Glaube |

Suche in unserem Archiv oder im Web:

|
Veröffentlichung und Weitergabe, auch auszugsweise, bei Newsbeiträgen unter Angabe der Quelle (www.paranews.net) mit Hyperlink zu www.paranews.net nur zu nicht kommerziellen Zwecke gestattet.
Bilder, Artikel, Dokumentationen, Interviews, u.a. dürfen nur nach vorher schriftlich erteilter Genehmigung durch den Verlag veröffentlicht oder vervielfältigt werden.
Alle Rechte vorbehalten. |
|
|
|

|