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Eintrittsgelder für Kirchen zugelassen
Teile nur noch gegen Obulus betretbar
19.05.2006 10:15 Uhr
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Archiv: Altar
© PixelQuelle.de
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Paris/Frankreich - Für bestimmte Teile von Gotteshäusern dürfen in Frankreich künftig offiziell Eintrittsgelder verlangt werden. Das gelte etwa für Türme oder Schatzkammern, berichtete die katholische Tageszeitung "La Croix" unter Berufung auf einen neuen Erlass des Innenministeriums. Die dem Gottesdienst vorbehaltenen Bereiche der Gebäude müssten aber weiter frei zugänglich bleiben.
Eintrittsgelder wurden auch in der Vergangenheit schon erhoben, allerdings in einer rechtlichen Grauzone. Der neue Erlass sieht laut Zeitungsbericht vor, dass die Nutzer der Kirchen ihre Zustimmung zur Erhebung von Eintrittsgeldern erteilen und an den Einkünften beteiligt werden müssen.
In Frankreich sind die vor 1905 errichteten Gotteshäuser nach dem Gesetz über die Trennung von Kirche und Staat im öffentlichen Besitz. Sie werden den Religionsgemeinschaften nur zur Nutzung überlassen.
Offiziell zugelassen werden mit dem neuen Erlass auch Pacht-Verträge mit Religionsgemeinschaften. Damit können Kommunen den Religionsgemeinschaften Grundstücke etwa zum Bau von Gotteshäusern mit langfristigen Verträgen überlassen. Auch das wurde bereits in der Vergangenheit praktiziert, ohne dass es eine rechtliche Grundlage gab.
So hatten zahlreiche Städte und Gemeinden muslimischen Gemeinschaften auf diese Weise Grundstücke zum Bau von Moscheen überlassen, um ihnen zu ersparen, den hohen Kaufpreis aufbringen zu müssen. Rechtsexperten hatten die Befürchtung geäußert, wegen fehlender juristischer Grundlage könnten diese Verträge unter Berufung auf das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat annulliert werden.
(JB)
Quelle:
kathpress.at
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